Bewertungskriterien

Die Beurteilung der eingereichten Projekte erfolgt nach den folgenden Kriterien:

Hoher Abwechslungsreichtum der Linienführung
Je Route / Etappe im Durchschnitt drei oder mehr Abwechslungen / Sehenswürdigkeiten pro 15 Minuten Gehzeit (unter Wahrung einer direkten, logischen Linienführung)

Anschluss an den öffentlichen Verkehr
Route / Etappe ist beidseitig an eine Haltestelle des öffentlichen Verkehrs angebunden

Berücksichtigung der massgeblichen Bedürfnisse und Interessen
Über gesamte Route / Etappe Einbindung von Inventaren; Koordination u. ggf. Entflech-tung mit übrigem LV, motorisiertem Verkehr und weiteren Bedürfnissen / Interessen

Geeignete Wegoberfläche ausserhalb des bebauten Siedlungsgebiets
Mehr als 90% geeignete Wegoberfläche

Wegzustand einschliesslich Kunstbauten
Weg / Kunstbauten in einem der Wegkategorie entsprechenden einwandfreien Zustand

Einheitliche Signalisation
Alle Routen / Etappen einheitlich und in beide Richtungen durchgehend gemäss SN 640 829a «Signalisation Langsamverkehr» und Handbuch Signalisation Wanderwege signalisiert

Touristische Kommunikation/Vermarktung der Route
Informationen über Routenverlauf, Gehzeiten, Höhendifferenzen sowie begleitende Angebote über mehrere Kanäle verfügbar

Beitrag zur Förderung des Wanderns
Animation der Bevölkerung und Touristen zum Wandern

Innovationsgrad / Innovationsgehalt
Neuartige Ideen im Zusammenhang mit Wandern

Sonderpreis ausserordentliches Engagement für hartbelagsfreie Wanderwege
Beitrag zur Förderung hartbelagsfreier Wanderwege; Wirkung und Ausstrahlung des Engagements; Innovationsgrad / -gehalt

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